Aktuelle Sportwettenanbieter-Angebote 2026 im Vergleich

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

20 Oktober 2026 – geprüft gegen die aktuellen Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Wer in der Schweiz nach «Sportwetten-Bonus» sucht, trifft zuerst auf eine rechtliche Realität: Bewilligungen für Sportwetten als Grossspiel haben nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Was an Promotionen, Boosts oder Gratiswetten überhaupt läuft, ist deshalb klein, von der Gespa vorgängig zu bewilligen und in den Spielregeln jedes Veranstalters verbindlich beschrieben. Wer in der Deutschschweiz wettet, sieht das Sporttip-Programm, in der Westschweiz das Jouez-Sport-Programm, und beide Angebote sind kantonal unterschiedlich erreichbar. Dieser Text nimmt die aktuellen Angebote auseinander, schaut auf die Mechanik von Kombiboost, Quoten- und Profitboost und erklärt, was ein «Gratisguthaben» auf dem Spielkonto unter Schweizer Recht überhaupt heisst.

Fünf Sportbälle verschiedener Sportarten stehen in einer Reihe auf einer Holzbank in einer Turnhalle, Licht fällt durch hohe Fenster.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Schutzmechanismen, die bei jedem Angebot mitspielen

Wer ein aktuelles Angebot annimmt, akzeptiert ein Paket an Schutzregeln, das die beiden Veranstalter unabhängig von jeder Aktion anwenden. Wer in der Deutschschweiz spielt, hat sich vor der ersten Wette bei Sporttip drei Verlustlimiten zu setzen: für einen Tag, für sieben Tage und für dreissig Tage. Die Tagesobergrenze liegt bei CHF 9’999, und wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist zusätzlich auf eine Tageslimite von CHF 1’000 beschränkt. Eine Senkung einer Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – nicht nach 24, wie es das Gesetz als Untergrenze vorsieht. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, die monatsweise gilt und unabhängig von den Verlustlimiten funktioniert. Einzahlungs- und Verlustlimiten sind verschiedene Hebel: die eine bremst, was aufs Konto fliesst, die andere, was auf dem Spielfeld verloren werden kann. Wer beide kombiniert, hat den engsten Korridor.

Daneben steht die Spielsperre. Bei Swisslos kann sie produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt anschliessend auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie für Angebote im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, kann nicht gleichzeitig auf einem Kanal weiter spielen und auf einem anderen zurückkehren: die Sperre folgt der Person, nicht dem Produkt.

Ein Eishockeypuck liegt auf dem Eis, im Hintergrund unscharf die Bande unter hellem Hallenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Regeln dazu stehen nicht in einem Werbeprospekt, sondern in den Bedingungen für die Online-Teilnahme und den Spielregeln und Teilnahmebedingungen jedes Veranstalters. Wer eine Aktion annimmt, bestätigt diese Bedingungen mit – das Bonusfenster im Wettschein ist nicht der Ort, an dem die Limiten sitzen.

Was die aktuellen Bonusangebote in der Schweiz leisten

Die Gespa hat für 2026 deutlich weniger Bewilligungen für Gratisspiele und Gratisspielguthaben ausgesprochen, als Anbieter in anderen Märkten pro Quartal abschliessen. In den Spielregeln von Sporttip sind die drei Aktionsmechaniken verbindlich beschrieben, die überhaupt vorkommen: der Kombiboost, der Quotenboost und der Profitboost. Dazu kommt Gratisspielguthaben, das bei Promotions auf das Spielkonto wandert, sich aber an die Auszahlungsregeln hält.

Eine Strassenlaterne in einer leeren Gasse am Abend, das nasse Kopfsteinpflaster spiegelt das warme Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Der Sporttip-Kombiboost: mehr Netto, nicht weniger Einsatz

Der Kombiboost funktioniert nur online und gilt für Prematch- und Livewetten sowie für Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je 1.50 oder höher. Der Bonus wird auf den Nettogewinn – also Gewinn abzüglich Einsatz – aufgeschlagen, gestaffelt nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Wer bei vier Begegnungen mit Quote 1.50 jeweils CHF 10 setzt, wettet insgesamt CHF 40 und gewinnt bei vier richtigen Tipps ohne Boost rund CHF 21. Mit dem 5-%-Boost werden daraus rund CHF 22, der Nettogewinn steigt also nicht um 5 % der Wette, sondern um 5 % des Gewinns. Der Mechanismus belohnt Mehrfachkombis, nicht die einzelne Wette.

Der Boost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Wer an die obere Grenze stösst, bekommt nicht den vollen Prozentsatz – das Wettsystem kappt den Bonusbetrag. Im Wettschein erscheint der Boost vor der Bestätigung, sodass die Erhöhung sichtbar ist, bevor das Geld weg ist. Das ist die Ausnahme: viele «Boosts» anderer Märkte werden erst in der Abrechnung sichtbar.

Quotenboost und Profitboost: zwei verschiedene Hebel

Beim Quotenboost bei Sporttip wird die einzelne Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage erhöht. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen im Boost genannten Prozentsatz. Beide sind pro Wettkonto nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und beide verfallen, wenn die Wette über Cash-Out vorzeitig geschlossen wird. Was wie ein Geschenk aussieht, ist eine Einmal-Verbesserung einer einzelnen Wette, nicht eine dauerhafte Quotenerhöhung im Programm.

Die einzelne Aufwertung ist bescheiden gegenüber dem, was Werbung suggeriert. Eine Quote von 2.10 mit 10 % Quotenboost wird nicht zu einer «verbesserten Quote von 2.31» – sie wird zu 2.10 multipliziert mit dem Boostfaktor 1.10, also zu 2.21. Das klingt nach wenig und ist wenig, gemessen an dem, was Boost-Bezeichnungen in unregulierten Märkten versprechen.

Gratisspielguthaben: was an «Gratiswette» bleibt und was nicht

«Gratiswette» ist im Schweizer Sprachgebrauch ein Marktbegriff und keine statliche Kategorie. Was Swisslos und Loterie Romande bewilligen, heisst im Geldspielgesetz Gratisspielguthaben und folgt eigenen Regeln. Solches Guthaben ist auf dem Spielkonto verfügbar, unterliegt aber den Auszahlungsregeln: nicht jedes Guthaben ist auszahlbar. Promotionen können zeitlich befristet sein und an eine Mindestquote oder einen Mindestumsatz gebunden werden. Wer die Bedingungen nicht im Kleingedruckten liest, sieht das erst in der Abrechnung.

Die Gespa veröffentlicht, wie viele Bewilligungen sie pro Veranstalter und Jahr für Gratisspiele erteilt. In 2025 waren es 24 Bewilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Die Zahlen zeigen, warum «aktuelle Aktionen» in der Schweiz wenig mehr als eine Handvoll bekannter Mechaniken sind und kein Inventar, das wöchentlich wechselt.

Wie die Schweiz aktuelle Bonusangebote einsammelt und auszahlt

In der Schweiz geht kein Geld anonym vom Spielkonto zurück. Die Auszahlungswege sind Teil der Bewilligung und stehen in den Online-Bedingungen jedes Veranstalters.

Spielguthaben, Wallet, Auszahlung

Bei Swisslos wird das Spielguthaben auf dem Wallet verwaltet. Aufladen lässt es sich per Online-Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Schwellenwert ist eine Sicherheitslinie: über CHF 9’999 wird kein weiterer Kauf mehr angenommen, unabhängig vom gewählten Zahlweg.

Auszahlungen laufen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Auszahlungen auf Konten mit anderem Namen sind nicht möglich – das ist die direkte Folge von Art. 50 Abs. 2 VGS. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung selbst dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; es wandert auf das Wallet, der Gewinn aus einer damit finanzierten Wette ist es aber sehr wohl.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Liegt der Gewinn darüber, wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Die Verzögerung ist nicht die Bank, sondern der interne Abgleich mit dem Konto, an das die Auszahlung gehen darf.

PostFinance Pay und weitere Zahlwege

Swisslos akzeptiert PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos. Die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt, was die Zahlung an die App-Bestätigung der spielenden Person bindet. Welche weiteren Zahlungsmittel verfügbar sind, ist Sache der Spielregeln, ändert sich mit den Bedingungen und wird vom Veranstalter aktualisiert.

Für Gewinne gilt: kein Bargeld, keine Krypto, keine Drittkonten. Anonyme Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Wer mit Kryptowährungen einzahlt, ist auf einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und der Spielerschutz greift dort nicht.

Welche Sportarten und Wettbewerbe aktuell betreten werden können

Die Schweiz hat eine geschlossene Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die bewilligt werden dürfen. Was nicht auf der Liste steht, darf auch ein bewilligter Veranstalter nicht ins Wettprogramm nehmen. Die Liste wird von der Gespa geführt, ihre aktuelle Version datiert auf den 10.09.2026 und ist nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS die Grundlage jedes Programms.

Was die Liste zulässt und was sie ausschliest

Auf der Liste stehen Sportwettbewerbe, auf die gewettet werden darf. Qualifikationsrunden sind nur dann wettrechtlich zugänglich, wenn sie explizit aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste tatsächlich über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – nicht für Show-Effekte. Eckball- und Kartenmärkte sind in der aktuellen Liste nicht enthalten, ebenso kein Esports-Bereich. Wer eine solche Wette bei einem Schweizer Veranstalter angeboten sieht, sieht ein Angebot, das gegen die Liste selbst verstösst.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Wer auf Juniorinnen und Junioren wettet, ist ausserhalb der Bewilligung – unabhängig davon, ob der Veranstalter die Wette technisch anbietet.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind zugelassen, vor Spielbeginn und live. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; der Sender ist nicht der Mechanismus, der die Wette gültig macht. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in dieser Sekunde setzt, setzt auf den Ausgang, der eben eingetreten ist, und bekommt den Einsatz zurück. Das ist die Sanktion, kein Service.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Ausgang der Wette; er hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird, besteht nicht. Wer eine Wette per Cash-Out schliesst, kann sie nicht zurücknehmen, und ein damit verbundener Boost verfällt.

Neue Anbieter, die in der Schweiz auftauchen

In der Schweiz treten keine neuen bewilligten Sportwettenanbieter auf. Die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Veranstalter auf zwei, und die Gespa würde eine dritte Bewilligung an der gesetzlichen Deckelung scheitern lassen. «Neue Anbieter» in der Schweizer Wahrnehmung sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die mit Bonusaktionen, Krypto-Einzahlungen oder Werbe-E-Mails in den Markt drängen.

Wie sich eine Schweizer Bewilligung erkennen lässt

Eine Schweizer Bewilligung erkennt man am Veranstalter: Swisslos oder Loterie Romande. Beide tragen die Gespa-Aufsicht im Hintergrund, beide führen das Produkt unter einem Schweizer Namen (Sporttip, Jouez Sport) und beide verlangen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer im Internet eine Seite findet, die nicht klar einem der beiden Veranstalter zuzuordnen ist und trotzdem Sportwetten «in der Schweiz» anbietet, sieht einen Anbieter ohne Bewilligung. Die Werbung dafür ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht.

Die Gespa veröffentlicht keine «Whitelist» der bewilligten Buchmacher – sie gibt nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains heraus. Wer kein Organisator ist, dessen Domain nicht auf der Sperrliste steht, ist deshalb nicht bewilligt. «Weder gesperrt noch bewilligt» gibt es in der Schweizer Aufsicht nicht.

Weshalb «neu» nicht «besser» heisst

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann alles bieten, was sein Lizenzgeber im Ausland erlaubt – und alles zurückziehen, was die Schweiz ärgert. Die Gespa pflegt die Sperrliste, ersetzt blockierte Domains aber innerhalb von Stunden («Domain-Hopping»), und die Liste wächst. Im Endbestand 2025 listete sie 671 Domains. Wer auf einer solchen Seite spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Spielsperre im Schweizer Register, ohne Auszahlungsgarantie und ohne Möglichkeit, in der Schweiz zu klagen, falls die Auszahlung verweigert wird. Der Werbe-Bonus, der ohne Schweizer Bewilligung lockt, lässt sich im Streitfall nicht einklagen.

Die zehn auffälligsten Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die im Schweizer Markt tatsächlich erreichbaren Veranstalter nach ihrer Bewilligungssituation. Eine Bewilligung haben nur die ersten beiden Reihen. Die übrigen Marken tauchen in Werbung, Vergleichsportalen und Affiliate-Links auf; sie alle führen keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Spielerschutzregister und keine Schweizer Aufsicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), ausgewiesen durch Drittquellen
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar

Die Tabelle trennt zwei Welten, die im Schweizer Markt nie zusammenkommen. Die ersten beiden Reihen sind die einzigen, auf denen eine Wette in der Schweiz rechtmässig zustande kommt. Die übrigen Reihen zeigen Marken, die in Werbung, in Vergleichsportalen und über Affiliate-Links in den Schweizer Markt drücken, dort aber weder von der Gespa beaufsichtigt noch im Sperrregister eingetragen sind, und deren Domains die Gespa per DNS-Sperre blockieren kann.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist als Genossenschaft mit Sitz in Basel Trägerin der interkantonalen Landeslotterie und des Sportwetten-Produkts Sporttip. Die Bewilligung läuft über die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip ist im Vertragsgebiet aktiv: in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen, alle anderen nicht.

Im Wettprogramm stehen Prematch- und Livewetten auf die in der Gespa-Liste aufgeführten Sportarten und Wettbewerbe. Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette: CHF 1. Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette: CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer spielt, muss mindestens 18 Jahre alt sein, darf keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Bei Swisslos läuft das Bonusprogramm schmal: Kombiboost, Quotenboost und Profitboost sind die drei Mechaniken, dazu Gratisspielguthaben aus bewilligten Promotionen. Wer 2025 wettete, tat es in einem Angebot, das mit einem Reingewinn von CHF 562 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz ausgestattet war, wovon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten stammten. Die Margen im Programm sind Teil der Quote und nicht separat ausgewiesen.

Wertung: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein Konto führen darf, hat keine Auswahl, sondern diesen Anbieter. Wer die Schutzmechanismen (Verlustlimiten, Spielsperre) sauber setzt, spielt im engsten Korridor, den der Schweizer Markt anbietet. Wer die Boosts nutzt, sollte die Stufen kennen: 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist mehr Symbolik als Effekt, 100 % bei fünfzehn Voraussagen ist ein anderes Wettspiel.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz und Kontaktadresse des Veranstalters sind Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende bilden das Vertriebsnetz; daneben läuft das Online-Angebot. Die Aufsicht ist auch hier die Gespa, die Bewilligung folgt demselben BGS-Regime wie bei Swisslos.

Die Spielmechanik entspricht in den Grundzügen dem Sporttip-Programm: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre im selben Register, eine Person pro Konto, identitätsgeprüft bei Registrierung. Welche konkreten Boosts, Quotenaufwertungen und Gratisspielaktionen laufen, ist Sache der Spielregeln der Loterie Romande und kann von Saison zu Saison wechseln. 24 Gespa-Bewilligungen für Gratisspiele in 2025 zeigen, dass die Romandie dichter bewilligt wird als die Deutschschweiz.

Wertung: In den Westschweizer Kantonen ist Jouez Sport das einzige bewilligte Online-Angebot, in der Deutschschweiz ist es Sporttip. Wer zwischen den Sprachregionen umzieht, verliert in der Regel das bisherige Online-Konto und muss im neuen Vertragsgebiet neu registrieren. Wer in der Romandie wettet, hat das umfangreichere Bewilligungspaket an Gratisaktionen.

BetLabel

BetLabel ist eine Marke, die in Werbung und Vergleichsportalen mit Sportwetten und Krypto-Einzahlung auftritt. Schweizer Bewilligung: keine. Ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar. In der Schweiz hat die ausgewiesene Lizenz keine Kraft (Art. 4 BGS), die Marke ist nicht im Schweizer Spielsperrenregister eingetragen, und es besteht keine Schweizer Aufsicht. Domains der Marke können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden.

Wertung: Wer mit Schweizer Wohnsitz auf BetLabel spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzregimes. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, die hier greift, und keine Schweizer Stelle, die eine verweigerte Auszahlung bearbeitet. Der Bonus, der ohne Bewilligung lockt, lässt sich im Streitfall nicht einklagen – er ist Werbung, kein Vertrag nach Schweizer Recht.

X3Bet

X3Bet wirbt mit Sportwetten und Krypto-Zahlung. Schweizer Bewilligung: keine. Ausgewiesen wird eine Lizenz aus Tobique (Kanada), die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Das Schweizer Spielsperrenregister greift nicht, Schweizer Aufsicht existiert nicht, Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Wertung: Die ausgewiesene Lizenz beantwortet die Frage, ob hier Schweizer Recht gilt, mit nein. Was in Tobique erlaubt ist, ist in der Schweiz nicht zugelassen. Wer spielt, spielt im Werbe- und Bonusregime des Anbieters, nicht im Schutzregime der Gespa.

AmunRa

AmunRa positioniert sich mit Sportwetten und einem Casino-Bereich. Schweizer Bewilligung: keine. Ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar. Auch hier gilt: in der Schweiz keine Wirkung, kein Anschluss an das Spielsperrenregister, keine Aufsicht. Die Spielbank- und die Sportwetten-Lizenz sind in der Schweiz zwei verschiedene Bewilligungen – eine allfällige ausländische Casino-Lizenz deckt das Sportwetten-Angebot in der Schweiz nicht ab.

Wertung: Der Markenauftritt ist aggressiv, die Schweizer Bewertung eindeutig. Wer hier spielt, verlässt den Schutz des BGS und akzeptiert das Hausrecht des Anbieters.

22Bet

22Bet ist eine bekannte Marke im internationalen Sportwetten-Markt, in der Schweiz ohne Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar. Die Marke taucht in Affiliate-Links und Vergleichsportalen auf, ist nicht im Schweizer Register und kann per DNS-Sperre blockiert werden.

Wertung: Bekanntheit im Ausland ist keine Bewilligung in der Schweiz. Die Frage, ob ein 22Bet-Bonus «fair» ist, stellt sich in der Schweiz nicht – er ist hier nicht zugelassen.

Boomerang Bet

Boomerang Bet tritt mit Sportwetten und Casino auf. Schweizer Bewilligung: keine. Ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar. Die übliche Mechanik ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Spielsperre greift.

Wertung: Wer hier spielt, spielt im ausländischen Regime. Eine Schweizer Spielsperre hilft nicht, weil der Anbieter nicht im Register steht; die Sperre schützt nur die Schweizer Plattformen.

ZotaBet

ZotaBet ist eine weitere Marke im internationalen Werbeumfeld. Schweizer Bewilligung: keine. Ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar. Die fehlende Bewilligung und die fehlende Aufsicht sind die bestimmenden Merkmale.

Wertung: Die Marke kann in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden, und der Spieler hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner. Bonusaktionen sind hier Werbung in einem Marktsegment, das die Schweiz nicht zulässt.

BC.Game

BC.Game positioniert sich stark im Krypto-Sektor und bietet auch Sportwetten an. Schweizer Bewilligung: keine. Ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar. Krypto-Einzahlungen sind in der Schweiz im bewilligten Sportwetten-Markt nicht vorgesehen – Swisslos und Loterie Romande zahlen auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- und Postkonten aus, nicht auf Krypto-Wallets.

Wertung: Krypto ist hier Marketing, nicht Zahlweg im Schweizer Sinn. Wer mit Krypto einzahlt, ist auf einer Plattform ohne Schweizer Anschluss.

BetFury

BetFury tritt ähnlich wie BC.Game mit Krypto-Wetten und Casino auf. Schweizer Bewilligung: keine. Ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar. Kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister, keine Aufsicht, keine Schweizer Auszahlung.

Wertung: Die fehlende Bewilligung macht den Anbieter zu einem Werbeobjekt im Schweizer Markt, nicht zu einem zugelassenen Wettanbieter. Wer spielt, ist auf sich gestellt.

Welche Marge ein typisches Angebot trägt

Eine Buchmacher-Marge lässt sich an einem einfachen Zwei-Wege-Markt zeigen. Nehmen wir dafür ein fiktives Spiel mit Quote 1.90 auf jede Seite – ein Beispielwert, kein konkretes zitiertes Angebot. Die Auszahlungsquote dieses Marktes berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das sind 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9499, also rund 95 %. Die Marge, die der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält, liegt entsprechend bei rund 5 %. Wer bei einem solchen Markt CHF 100 setzt, spielt um einen Topf, aus dem rund CHF 95 als Gewinne zurückfliessen – der Rest ist die Spanne des Veranstalters.

In der Praxis schwankt die Marge je nach Markt und Sportart. Favoritenwetten tragen höhere Margen als ausgeglichene Begegnungen, Livewetten höhere als Prematch-Märkte. Eine «beste Quote» auf einen Markt heisst immer: die geringste Marge bei vergleichbarem Angebot. Wer ein Angebot nach Quote vergleicht, vergleicht implizit Margen. Schweizer Veranstalter publizieren ihre Margen nicht – sie stecken in jeder einzelnen Quote. Wer nachprüfen will, rechnet die Auszahlungsquote eines Marktes nach und vergleicht.

Wie die Schweiz aktuelle Angebote rechtlich einordnet

Die Schweiz reguliert Sportwetten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) und ist zahlenmässig gedeckelt: zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten, das sind Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport.

Vertragsgebiete und Wohnsitzpflicht

Ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter ist nur möglich, wer im Vertragsgebiet wohnt. Für Sporttip sind das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; für Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Wer die Kantonsgrenze überschreitet – Umzug, Wochenaufenthalt – verliert in der Regel den Online-Zugang beim bisherigen Veranstalter und braucht im neuen Vertragsgebiet ein neues Konto. Schweizer Wohnsitz ist nach Art. 47 Abs. 3 VGS die Grundlage.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Werbe-Beschränkung – etwa ein Werbeverbot nach 22 Uhr – gibt es im Schweizer BGS nicht. Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); die Bewilligungen werden pro Veranstalter gezählt.

Besteuerung von Gewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag per 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt; in 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab – wer über die Schwelle kommt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Der typische Sportwetten-Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag, fällt also durch das Netz. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber nach kantonalem Recht – Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als steuerbares Einkommen – anders behandelt sein. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wettanbieter haben in der Schweiz eine Bewilligung?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS und werden von der Gespa beaufsichtigt. Jeder weitere Anbieter, der in der Schweiz Sportwetten anbietet, hat keine Schweizer Bewilligung und ist hier nicht zugelassen.

Woran erkennt man den «besten» Anbieter?

Die zwei bewilligten Anbieter sind nicht vergleichbar im klassischen Sinn: Sie decken unterschiedliche Vertragsgebiete ab, und ein Deutschschweizer Konto funktioniert in der Romandie nicht. Innerhalb des eigenen Vertragsgebiets entscheidet das Wettprogramm, die Quoten in den ausgewählten Märkten und die Abwicklung von Auszahlungen – nicht die Grösse der Werbung.

Was kostet ein Bonus im Schnitt?

Ein Bonus, der als Quoten- oder Profitboost läuft, erhöht die Auszahlung einer einzelnen Wette. Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn gestaffelt nach Anzahl Voraussagen. Was es kostet, ist die Wetteinsatz-Summe, die nötig ist, um den Boost zu erreichen, plus die Differenz zwischen der Auszahlungsquote des Marktes und 100 %. Wer einen Boost nutzt, gewinnt nicht « gratis», sondern spielt um eine etwas bessere Auszahlung auf demselben Markt.

Wie schnell kommt eine Auszahlung an?

Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 % an. Die Überweisung selbst dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa?

Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert werden. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, ersetzt wird laufend. Wer auf einer gesperrten Domain spielt, hat in der Schweiz kein Schutzregime – keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rekursstelle bei Streit um die Auszahlung.

Verfasst vom Team von „Skiwetten”.

Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz – was sie taugen
Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz – was sie taugen

Was Wettgutscheine bei Swisslos und Loterie Romande wirklich bringen: Bedingungen, Bewilligung, Kosten und was Bestandskunden…