Impressum – Skiwetten
Skiwetten informiert Leserinnen und Leser in der Schweiz über Wetten auf Ski und andere Sportarten. Das Impressum sagt, wer die Website betreibt und unter welchen rechtlichen Bedingungen sie steht.
Rechtlicher Rahmen
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten gelten als Grossspiele; die Aufsicht führt die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS), Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Betreiberin
Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für den direkten Kontakt sind unter skiwetten.com zu finden. Rechtlich beruhen sie auf Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse einschliesslich elektronischer Post verlangt.
Was die Website ist – und was nicht
Skiwetten ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Wetten nimmt die Website nicht an, Spielerkonten führt sie keine, Geld nimmt sie nicht entgegen, und zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt sie nichts. Prognosen mit Gewinnzusage sind nicht Teil des Angebots.
Haftung
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig überprüft. Weil sich Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen laufend ändern, sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin massgebend; für Entscheidungen auf Grundlage der Inhalte haftet Skiwetten nicht. Auch die Verweise auf fremde Websites wurden beim Setzen geprüft. Für deren spätere Inhalte ist allein die jeweilige Betreiberin verantwortlich, und bei bekannt gewordenen Rechtsverstössen wird der Link entfernt.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Eine Nutzung über das Zitatrecht hinaus setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten können süchtig machen. Wer bei sich oder bei Angehörigen Anzeichen für exzessives Geldspiel bemerkt, erhält vertrauliche und kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht. Die bewilligten Veranstalterinnen bieten Limiten und die Beantragung einer Spielsperre.
Stand: 20 Oktober 2026.