Cookie-Richtlinie – Skiwetten

Beim Nachschlagen von Ski- und anderen Wintersportwetten auf Skiwetten bleibt nur wenig auf dem Gerät zurück. Diese Richtlinie hält fest, welche Cookies und verwandten Techniken im Einsatz sind, wofür sie dienen und wie sich die Auswahl verändern lässt. Gemeint sind neben Cookies auch Einträge im Local Storage und Session Storage sowie Zählpixel – alles, was die Website im Browser ablegt oder ausliest.

Was ohne Zustimmung läuft

Technisch notwendige Cookies halten die Sitzung zusammen, verteilen Anfragen auf mehrere Server, schützen Formulare vor automatisiertem Missbrauch und merken sich die Entscheidung zum Banner. Sie werden ohne Auswahl gesetzt. Sitzungs-Cookies enden mit dem Schliessen des Browsers, die gespeicherte Entscheidung nach höchstens zwölf Monaten.

Was erst nach Zustimmung dazukommt

Komfort-Cookies behalten die Sprache und zuletzt geöffnete Übersichten. Statistik-Cookies zählen Seitenaufrufe, damit sich erkennen lässt, welche Beiträge gelesen werden. Beide Gruppen bleiben ausgeschaltet, bis sie im Banner zugelassen sind. IP-Adressen werden für die Auswertung gekürzt; Profile über andere Websites hinweg entstehen nicht. Werbe-Cookies, die Profile für personalisierte Anzeigen bilden, setzt Skiwetten nur bei ausdrücklicher Wahl im Banner.

Inhalte anderer Anbieter

Karten, Videos und ähnliche Einbettungen können Cookies mitbringen, die der jeweilige Anbieter setzt. Massgebend sind dessen Datenschutzhinweise, und ein Widerspruch ist bei ihm gesondert zu erklären.

Auswahl ändern oder Cookies löschen

Über den Link «Cookie-Einstellungen» im Fusszeilenbereich öffnet sich die Auswahl jederzeit neu. Davon unabhängig lassen sich Cookies in jedem Browser sperren oder entfernen; Hilfe geben die Hersteller:

Fehlen die notwendigen Cookies, erscheint das Banner erneut, und einzelne Funktionen stehen kurz nicht zur Verfügung.

Rechtsgrundlage und Aufsicht

Nach Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10) darf auf einem fremden Gerät nur bearbeitet werden, wer die Nutzenden über Vorgang und Zweck informiert und ihnen die Ablehnung ermöglicht. Geht es um Personendaten, gilt zusätzlich das revDSG (SR 235.1) in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung; bei Zugriffen aus der Europäischen Union kann die DSGVO hinzukommen. Zuständig für Anzeigen ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Mehr zur Bearbeitung von Personendaten steht in der Datenschutzerklärung.

Stand: 20 Oktober 2026.