Gewinne aus Sportwetten steuerfrei: Freibetrag, Verrechnungssteuer und die Lage in der Schweiz in 2026
Aktualisiert am 20 Oktober 2026 · Geprüft gegen die ESTV und die Gespa-Publikationen

Wer ein einziges Los eines Grossspiels in der Schweiz gewinnt, zahlt auf den Gewinn erst dann Einkommenssteuer, wenn er den Freibetrag übersteigt. Der Bund hat diesen Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt. Einsätze sind unabhängig davon nie steuerbar, eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Wer bei einem anderen Anbieter als Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung – und Gewinne aus solchen ausländischen Grossspielen werden in der Thurgauer Praxis vollständig als Einkommen besteuert. Was im Einzelfall zählt, ist die Herkunft des Gewinns, die Höhe einer einzelnen Auszahlung und der Kanton, in dem die Steuererklärung abgegeben wird.
Die Frage «Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei?» hat also drei Antworten, die sich nicht gegenseitig ausschliessen: ja, solange ein einzelner Gewinn unter dem Freibetrag bleibt; teils, sobald er darüber liegt; und nein, sobald der Gewinn von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung stammt. Wer unter dem Freibetrag bleibt und bei einem bewilligten Veranstalter spielt, hat schlicht keine Steuererklärungspflicht auf diesen Gewinn. Wer ihn übersteigt, lässt sich 35 % Verrechnungssteuer abziehen und deklariert den Gewinn, um sie zurückzuholen. Wer im Ausland spielt, deklariert den vollen Betrag – unabhängig von der Höhe.
Die Seite klärt die Mechanik in dieser Reihenfolge: zuerst die Spielsuchtprävention, dann die Anbieter im Überblick, dann der steuerliche Überblick und schliesslich die Rechtslage. Wer wissen will, ob ein konkreter Gewinn steuerfrei bleibt, liest den Steuerfreibetrag-Abschnitt; wer wissen will, wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf, liest die Rechtslage; wer erkennen will, welche Rolle Verlustlimiten und Spielsperre spielen, liest im Spielerschutz nach. Die Anbieter-Rangliste am Anfang ist nach steuerlichen Konsequenzen sortiert – nicht nach Quote, nicht nach Wettprogramm.
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz: Verlustlimiten und Spielsperre vor jedem Gewinn
- Anbieter im Überblick: zwei bewilligte Veranstalter, der Rest ohne Schweizer Bewilligung
- Überblick: Was steuerfrei ist und was nicht
- Die Rechnung: Wie viel von einem Gewinn übrig bleibt
- Rechtslage: Welche Anbieter spielen dürfen und welche nicht
- Offshore: Was die ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet
- Wer wo spielt: Eine Entscheidungshilfe
- Häufige Fragen zu Gewinnen aus Sportwetten in der Schweiz
Spielerschutz: Verlustlimiten und Spielsperre vor jedem Gewinn
Wer bei Sporttip oder Jouez Sport mitspielt, hat schon vor dem ersten Tipp Verlustlimiten für ein, sieben und dreissig Tage gesetzt. Unter 21 Jahren liegt die Oberlimite bei CHF 1’000; volljährig sind bis CHF 9’999 möglich. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine Person nach einem grossen Verlust reflexartig das Konto wieder freischaltet. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer mitten in einer Glücksspielkarriere einen Gewinn über dem Freibetrag einstreicht, hat diese Limite schon gesetzt – sie ändert sich durch den Gewinn nicht.

Die Spielsperre ist die zweite Schraube. Sie lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein. Die Spielsperre ist ein eigenständiges Instrument, das mit dem Steuerfreibetrag nichts zu tun hat – ein hoher Gewinn macht eine Selbstsperre nicht obsolet, und eine Selbstsperre macht einen Freibetrag nicht überflüssig. Beide Schutzlinien bestehen nebeneinander.
Die Schutzpflichten der Veranstalter sind im Geldspielgesetz (BGS) verankert: jeder Veranstalter muss eine oder mehrere maximale Verlust- oder Einsatzwerte für Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande haben sich auf 72 Stunden geeinigt, also konservativer als das Gesetz. Eine kantonale oder eidgenössische Pflicht zu einem festen Einsatzlimit existiert nicht; was es gibt, ist die Pflicht, eines zu setzen. Spielsperren werden in einem gemeinsamen Register geführt und können freiwillig erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS).
Für Spieler bedeutet das dreierlei. Erstens: Wer noch keine Limite gesetzt hat, sollte das vor der nächsten Wette tun, gerade wenn der Freibetrag in Reichweite scheint – die Limite ist kein Hindernis für einen grossen Gewinn, sondern eine Vorkehrung gegen den Verlust davor. Zweitens: Wer eine Spielsperre hat, kann sich nicht selbst wieder freischalten, auch nicht, um einen scheinbar sicheren Gewinn mitzunehmen – das ist kein Zufall, sondern Schutz. Drittens: Eine freiwillige Pause bis sechs Monate muss jeder Veranstalter anbieten. Wer sie braucht, fragt beim Kundendienst nach.
Das Testkaufprogramm der Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen einen Sporttipp an Minderjährige verkauft. Der stationäre Schutz ist also löchrig, der online-Schutz über die Verlustlimitenaktion und die Registrierungspflicht dichter. Beides ist kein Grund, sich auf die andere Seite zu verlassen.
Anbieter im Überblick: zwei bewilligte Veranstalter, der Rest ohne Schweizer Bewilligung
Die Zahl der Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, ist im Gesetz auf zwei begrenzt. Beide sind interkantonale Lotteriegesellschaften mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für Grossspiele (BGS, SR 935.51), beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Beide haben ihr Wettangebot regional aufgeteilt: Swisslos betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen plus Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande betreibt Jouez Sport in der Westschweiz. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann online nur ein Spielerkonto bei Swisslos führen, in der Romandie nur eines bei Loterie Romande. Eine Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, Volljährigkeit, keine Spielsperre und genau eine Identität. Eine zweite Anmeldung unter anderem Namen ist nicht möglich.

Alle anderen Marken, die auf dem Schweizer Markt sichtbar sind, fallen in eine andere Kategorie. Sie verfügen über keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Angebote organisieren ohne Bewilligung in der Schweiz ein Grossspiel und können auf der Gespa-Sperrliste landen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Am Ende von 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Spielsperrenregister, keinen schweizerischen Rekursweg und keine Aufsicht der Gespa. Die Steuerfolgen behandelt die Rechtslage.
Die Tabelle im Abschnitt «Anbieter im Überblick» zeigt die Anbieter nach steuerlichen Konsequenzen für den Spieler: zwei Zeilen mit voller Schweizer Aufsicht und Freibetrag-Garantie, acht Zeilen mit ausländischer Lizenz und voller Steuerbarkeit der Gewinne nach kantonaler Praxis. Sie ersetzt keine Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung, gibt aber die Struktur wieder, in der sich ein Vergleich lohnt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel-Veranstalterin (Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel-Veranstalterin (Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung |
Swisslos Sporttip – der einzige Deutschschweizer Veranstalter
Swisslos mit Sitz in Basel ist die interkantonale Landeslotterie der Deutschschweiz und betreibt Sporttip als Produkt für Sportwetten. Das Vertragsgebiet umfasst neunzehn Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Spielerkonto eröffnen, Wettscheine abgeben und Gewinne auszahlen lassen, ohne die Schweizer Grenze zu verlassen. Wer in Genf wohnt, kann sich bei Swisslos nicht registrieren – Loterie Romande ist für die Romandie zuständig.
Die Verlustlimiten sind die Schutzlinie: 1-Tages-, 7-Tages- und 30-Tages-Limit, maximal CHF 9’999, Senkungen sofort wirksam, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre funktioniert produktbezogen und schweizweit: einmal gesperrt, gilt sie auch in den Casinos und in Liechtenstein. Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Wetteinsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Der Einsatzrahmen bei Sporttip ist eine eigene Frage. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette CHF 1’000 und pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos behält sich vor, die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, ist hier falsch; wer mit kleineren Einsätzen spielt, ist richtig.
Wer über dem Freibetrag gewinnt, dem wird die Verrechnungssteuer direkt abgezogen. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig; Swisslos zieht 35 % davon ein und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Wer den Ausweis mit der Steuererklärung einreicht, holt sich den Betrag zurück – er wurde nicht «geschenkt», sondern vorgängig sichergestellt. Wer darunter kennt, hat keine Berührung mit der ESTV.
Für einen Spieler in der Deutschschweiz ist Swisslos die einzige Adresse, an der die Schweizer Besteuerung mit ihren Schutzlinien greift. Die Alternative ohne Bewilligung sieht ausländisch aus, unterliegt ausländischem Recht und lässt sich in der Schweiz nicht einklagen. Wer in Liechtenstein wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet und hat damit die gleichen Bedingungen wie ein Thurgauer oder St. Galler.
Loterie Romande Jouez Sport – der einzige Westschweizer Veranstalter
Loterie Romande betreibt Jouez Sport als Produkt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, zählt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kann nur hier ein Online-Spielerkonto eröffnen; Swisslos bleibt für die Romandie unzugänglich.
Die Spielmechanik ist die gleiche wie bei Sporttip: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden, Spielsperre produktbezogen und im schweizweiten Register, kein Zugang für Minderjährige und Ausgeschlossene. Auch der Steuerfreibetrag gilt gleich: ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 bei der direkten Bundessteuer, kantonal verschieden. Wer beim Westschweizer Veranstalter einen grossen Gewinn erzielt, dem wird die Verrechnungssteuer auf den steuerbaren Anteil abgezogen.
Die Einsatzlimiten sind in den Spielregeln festgelegt und werden im eigenen Wettschein angezeigt. Auch hier gilt: wer die Limite übersteigt, wird nicht angenommen. Wer mit kleineren Beträgen spielt, hat im bewilligten Markt keine andere Wahl und sollte das als Vorteil verstehen, nicht als Nachteil.
Loterie Romande hat 2025 beim Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten, Swisslos 8 – das ist kein Vergleich der Werbeaktivität, sondern ein Hinweis auf die behördliche Praxis. Beide Veranstalter brauchen für Gratisspiele und Gratiswetten eine vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ohne diese Zustimmung darf kein Bonus ausgelobt werden. Wer einen Bonus in einer ausländischen Plattform sieht, hat damit schon einen Hinweis auf deren fehlende Schweizer Bewilligung.
Für einen Spieler in der Romandie ist Loterie Romande die einzige Adresse mit Schweizer Aufsicht und Freibetrag-Garantie. Wer in Genf aus Versehen bei Sporttip mitspielt, kann dort kein Konto eröffnen – die Plattform lehnt die Registrierung ab, sobald die Adresse nicht ins Vertragsgebiet fällt. Die Architektur ist absichtlich geschlossen.
Sportaza – ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza gehört zu den Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Plattform mag in anderen Märkten über eine Lizenz verfügen – Curaçao, Malta, vielleicht ein deutsches Landesrecht –, aber in der Schweiz hat eine solche Lizenz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, spielt auf einer Plattform, die das schweizweite Spielsperrenregister nicht führt, keine Gespa-Aufsicht hat und im Streitfall nicht vor einem schweizerischen Gericht verklagt werden kann.
Für die Steuerfrage bedeutet das: jeder Gewinn ist nach der Thurgauer Steuerpraxis unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Freibetrag von CHF 1’071’000 gilt für Grossspiele im Sinne des BGS; ausländische Anbieter erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Wer einen Gewinn aus Sportaza nicht deklariert, läuft Gefahr, dass die kantonale Steuerverwaltung über die ausländische Zahlungsspur nachfragt – und die Banken sind verpflichtet, Zahlungen ins Ausland zu melden, soweit die Kontrollstelle dies verlangt.
Schutzmechanisch fehlt alles, was die Schweiz ausmacht: keine obligatorische Verlustlimite vor dem Spiel, keine produktbezogene Spielsperre, kein Eintrag ins schweizweite Register. Der Spieler hat die ganze Verantwortung selbst. Auf der Gespa-Sperrliste kann die Domain jederzeit landen; Schweizer Telekomanbieter blockieren dann per DNS – das ist kein Werbeeffekt, sondern ein administrativer Vollzug.
Wer trotzdem spielt: bitte den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren, und zwar vollständig. Die Steuerverwaltung erkennt ausländische Grossspielgewinne, und die Differenz wird aufgeschlagen. Wer das nicht möchte, hat in der Schweiz zwei legale Adressen.
DirectionBet – ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet teilt die Rechtslage mit den anderen ausländischen Anbietern: keine Verbindung zur Gespa, keine Aufsicht, keine Verbindung zum Spielsperrenregister. Die Plattform mag über eine Lizenz aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem Offshore-Staat verfügen – in der Schweiz wird sie nicht anerkannt.
Die Steuerfrage ist gleich wie bei Sportaza: volle Steuerbarkeit nach kantonaler Praxis, Freibetrag greift nicht, weil die Voraussetzung – Grossspiel im Sinne des BGS – fehlt. Wer einen Gewinn hier nicht deklariert, muss mit einer Aufdeckung rechnen.
Wer die Plattform dennoch nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die Gespa-Sperrliste dynamisch ist: am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf, das sind ca. 50 pro Monat. Eine Plattform, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein. Das Domain-Hopping – das schnelle Wechseln auf neue Domains – wird von der Gespa aktiv beobachtet.
Roobet – ohne Schweizer Bewilligung
Roobet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und mit der gleichen Rechtsfolge wie Sportaza und DirectionBet: keine Wirkung der Lizenz in der Schweiz, kein Zugang zum Spielsperrenregister, volle Steuerbarkeit der Gewinne. Wer dort spielt, sollte jeden Gewinn deklarieren, unabhängig von der Höhe.
Die Plattform fällt unter die übliche Werbung für ausländische Online-Casinos und Sportwetten, die in der Schweiz gemäss Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist. Werbung für ein nicht bewilligtes Spiel kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Für den Spieler ist diese Busse nicht das Risiko – er ist nicht Adressat – aber die Sperrung der Domain ist real.
BC.Game – ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Plattform mag Kryptowährungen akzeptieren oder andere Besonderheiten bieten; für die Schweizer Rechtslage ändert das nichts. Keine Lizenz, keine Aufsicht, keine Verbindung zum Spielsperrenregister.
Die Steuerfrage ist einfach: jeder Gewinn ist voll steuerbar, der Freibetrag greift nicht. Wer den Gewinn in der Steuererklärung verschweigt, hat ein Risiko, das die Schweiz aktiv überwacht. Wer hier spielt, spielt mit voller Verantwortung für die eigene Buchhaltung – die ausländische Plattform hilft nicht mit, sie hat keine Pflicht dazu.
Für Spieler aus der Schweiz bleibt: Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen legalen Adressen. Was an anderen Plattformen verfügbar ist, ist in der Schweiz nicht zugelassen.
BetFury – ohne Schweizer Bewilligung
BetFury gehört zu den Offshore-Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Spielsperrenregister, keine Gespa-Aufsicht. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, Schweizer Telekomanbieter blockieren per DNS.
Für die Steuerfrage bleibt es bei der gleichen Regel: Gewinne sind voll steuerbar, Freibetrag greift nicht, Verrechnungssteuer fällt nicht an. Der Spieler hat die volle Deklarationspflicht.
Wer die Plattform nutzt, sollte verstehen, dass das Schweizer Schutzsystem dort nicht greift. Die Verlustlimiten, die Spielsperre, das schweizweite Register – alles ist auf die beiden bewilligten Veranstalter beschränkt. Was bei einem ausländischen Anbieter an Schutzmechanismen beworben wird, ist Marketing und nicht durch Schweizer Recht garantiert.
Cloudbet – ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit den gleichen Rechtsfolgen wie die anderen Offshore-Plattformen in dieser Liste. Lizenz aus dem Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung, keine Gespa-Aufsicht, keine Verbindung zum Spielsperrenregister, Domain möglicherweise auf der Sperrliste.
Die Steuerfrage ist klar: Gewinne aus Cloudbet sind nach Schweizer Praxis voll steuerbar. Der Freibetrag von CHF 1’071’000 greift nicht, weil die Voraussetzung – Grossspiel im Sinne des BGS – fehlt. Wer hier spielt, sollte die Gewinne vollständig deklarieren.
IviBet – ohne Schweizer Bewilligung
IviBet ist eine weitere Marke aus dem Bereich der Offshore-Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, falls vorhanden, hat in der Schweiz keine Wirkung; die Aufsicht ist nicht die Gespa; das Spielsperrenregister ist nicht angeschlossen.
Steuerlich bleibt es bei der vollen Steuerbarkeit der Gewinne nach kantonaler Praxis. Wer einen Gewinn aus IviBet nicht deklariert, läuft Gefahr, dass die kantonale Steuerverwaltung den Vermögenszuwachs anders nicht erklären kann.
Fezbet – ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet schliesst die Liste der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, deren Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat und deren Domain auf der Gespa-Sperrliste landen kann. Für die Steuerfrage gilt das Gleiche wie für die anderen Offshore-Anbieter.
Wer auf der Suche nach einer legalen Adresse ist: Swisslos für die Deutschschweiz, Loterie Romande für die Romandie, fertig. Wer eine andere Plattform nutzt, übernimmt die Verantwortung für die steuerliche Deklaration.
Überblick: Was steuerfrei ist und was nicht
Die Antwort auf «Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei?» hängt von drei Sachverhalten ab: Herkunft des Gewinns (Schweizer Veranstalter oder ausländischer Anbieter), Höhe des einzelnen Gewinns (unter oder über dem Freibetrag) und Kanton, in dem die Steuererklärung abgegeben wird (für die Staats- und Gemeindesteuern).
Für Schweizer: das Gewinns aus einem Grossspiel im Sinne des BGS ist bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei. Das betrifft Sportwetten, die von Swisslos oder Loterie Romande unter den Sporttip- oder Jouez-Sport-Bedingungen angeboten werden. Wer ein einzelnes Los unter dem Freibetrag gewinnt, hat keine Steuererklärungspflicht auf diesen Gewinn; wer ein Los darüber aufsah, lässt sich 35 % Verrechnungssteuer abziehen und deklariert den Gewinn.
Der Freibetrag ist einkommenssteuerlich und verrechnungssteuerlich identisch, soweit es um die direkte Bundessteuer geht. Für die Steuerperiode 2024 nennt die ESTV «ab 1’056’601 Franken»; für 2025 waren es CHF 1’070’400, ab 1. Januar 2026 sind es CHF 1’071’000. Der Freibetrag wird jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode angepasst (Verordnung über die kalte Progression).
Wichtig: Nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der den Freibetrag übersteigt, ist steuerbar. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar – die Differenz, nicht der volle Betrag. Bei einem Gewinn von CHF 800’000 fällt nichts an.
Wer das Beispiel mit einem Sportwett-Jackpot vergleicht, soll sehen, dass die Freibetrags-Grenze in der Praxis nur Jackpot-artige Auszahlungen trifft, nicht die normale Wettquote. Eine Wette zu 2.00 mit Einsatz CHF 100 gewinnt CHF 100 – kein Freibetrag-Problem. Eine Kombiwette mit hoher Auszahlung kann über dem Freibetrag landen, wenn die Auszahlung in einer Transaktion erfolgt.
Wer mit Einsatz und Gewinn rechnet: Die Einsätze sind nicht steuerbar. Sie werden nicht besteuert, sie können aber bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden – bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 für 2024 und CHF 5’400 für 2025, höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Wer den Gewinn also in der Steuererklärung deklariert, kann gleichzeitig die Einsätze abziehen – aber nur bis zur Höhe des Gewinns, nicht darüber hinaus.
Was unter dem Freibetrag bleibt, fällt durch das normale Einkommensteuer-Netz: Wer keine anderen steuerbaren Einkünfte hat, kann trotzdem zur Steuererklärung aufgefordert werden, wenn die Finanzbehörde einen Vermögenszuwachs sieht. Der Freibetrag betrifft die Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, nicht die Frage, ob eine Steuererklärung überhaupt abgegeben werden muss.
Für die Auszahlung selbst: Bei Swisslos wird bei Gewinnen über dem Freibetrag die Verrechnungssteuer von 35 % direkt abgezogen. Der Spieler bekommt den Freibetrag-Anteil voll und den steuerbaren Anteil abzüglich 35 % ausgezahlt, mit einem Verrechnungssteuerausweis. Diesen Ausweis nutzt er, um die Verrechnungssteuer in der Steuererklärung zurückzufordern – sie wird nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen, sondern erstattet.
Für die anschliessende Einkommenssteuer: Wer den Gewinn deklariert, hat den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil als Einkommen zu versteuern, gleichzeitig aber Anspruch auf Rückerstattung der einbehaltenen Verrechnungssteuer. Im Ergebnis zahlt er die reguläre Einkommenssteuer auf den Anteil über dem Freibetrag, nicht zusätzlich die Verrechnungssteuer.
Für die kantonalen Steuern (Staats- und Gemeindesteuern): Der Freibetrag ist kantonal verschieden. Die ESTV-Übersicht für 2024 weist Werte zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600 aus. Für 2025 liegt der Bund bei CHF 1’070’400; die Kantone folgen mit eigenen Werten, oft nahe am Bundeswert, aber nicht identisch. Wer den Steuerfreibetrag für seinen Kanton sucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung – die Werte sind nicht einheitlich.
Für die Spielsuchtabgabe: Swisslos und Loterie Romande führen 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags an die Spielsuchtabgabe ab; für 2025 waren es CHF 3’863’790. Diese Abgabe wird vom Bruttospielertrag, also vom Einsatz minus ausgezahlten Gewinnen, erhoben – sie trifft den Spieler nicht direkt, sondern fliesst in die Prävention. Wer mit der Spielsuchtabgabe rechnet, sollte sie nicht mit der Einkommenssteuer verwechseln.
Die Rechnung: Wie viel von einem Gewinn übrig bleibt
Das einfachste Beispiel zeigt die Mechanik am deutlichsten: Eine Einzelwette mit Einsatz CHF 100 zu einer Quote von 2.00 gewinnt CHF 200 Brutto, also CHF 100 Gewinn. Der Gewinn liegt klar unter jedem Freibetrag, der in der Schweiz diskutiert wird; weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer fallen an. Der Spieler hat am Ende CHF 200 auf dem Wettschein – er hat CHF 100 gewonnen, ohne steuerliche Folgen.
Das ist das Ergebnis, das die grosse Mehrheit aller Schweizer Sportwetter betrifft. Die Quoten bei Sporttip und Jouez Sport bewegen sich je nach Markt und Wettbewerb im Bereich zwischen 1.10 und 5.00 für Einzelwetten, mit Auszahlungen, die üblicherweise im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich liegen. Nur bei Kombiwetten mit hoher Auszahlung oder bei systemartigen Sonderwetten sind grössere Auszahlungen realistisch.
Wer mit einer Auszahlung rechnet, die den Freibetrag übersteigt, sieht eine andere Rechnung. Bei einer Auszahlung von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 (zur Veranschaulichung; ab 2026 liegt der Bund bei CHF 1’071’000) sind CHF 200’000 steuerbar. Swisslos oder Loterie Romande zieht 35 % Verrechnungssteuer ein – das sind CHF 70’000. Der Spieler erhält CHF 1’130’000 ausgezahlt und einen Verrechnungssteuerausweis über CHF 70’000. Mit der Steuererklärung holt er die CHF 70’000 zurück; gleichzeitig zahlt er die reguläre Einkommenssteuer auf CHF 200’000. Im Ergebnis bleibt ihm der Freibetrag-Anteil voll und der übersteigende Anteil nach Einkommenssteuer.
Wer das Beispiel ohne die Schweizer Verrechnungssteuer rechnet, kann auch den Sonderfall prüfen: ein Gewinn von CHF 1’050’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000. Dann sind CHF 50’000 steuerpflichtig; 35 % davon sind CHF 17’500 einbehaltene Verrechnungssteuer. Der Spieler erhält CHF 1’032’500 ausgezahlt und holt sich die CHF 17’500 zurück. Das ist die Mechanik, die jeder Spieler versteht, bevor er spielt – nicht erst, wenn der Gewinn eintrifft.
Wer mit Einsatzabzug rechnet: Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 (2024) oder CHF 5’400 (2025), höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 sind 5 % CHF 60’000 – mehr als genug Spielraum unter der CHF 5’300-Obergrenze. Bei einem Gewinn von CHF 50’000 sind 5 % CHF 2’500, ebenfalls unter der Obergrenze. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Das Beispiel zeigt einen wichtigen Punkt: Der Einsatzabzug ist eine Einkommenssteuer-Frage, keine Verrechnungssteuer-Frage. Wer den Gewinn nicht deklariert, holt sich weder die Verrechnungssteuer zurück noch zieht er die Einsätze ab. Wer den Gewinn deklariert, kann beides nutzen – Verrechnungssteuer-Rückerstattung und Einsatzabzug – wenn auch nur bis zu den genannten Höchstbeträgen.
Rechtslage: Welche Anbieter spielen dürfen und welche nicht
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt 2019 mit dem Geldspielgesetz (BGS) neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2019 sind Sportwetten als Grossspiele definiert (Art. 3 lit. c und e BGS) und unterliegen der Aufsicht der Gespa – nicht der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS). Eine solche Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020) die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Beide haben ihren regionalen Markt in den interkantonalen Verträgen klar abgesteckt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, Ticino und Liechtenstein; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Eine dritte Marke ist nicht zugelassen und wird es nach der heutigen Rechtslage auch nicht.
Für den Spieler bedeutet das: Wer in der Schweiz wohnt und Sportwetten spielen will, hat zwei legale Adressen, eine in seinem Vertragsgebiet, eine ausserhalb nicht erreichbar. Wer aus dem Ausland auf eine Schweizer Plattform zugreifen will, kann sich in der Regel nicht registrieren, weil die Wohnsitz-Prüfung bei der Online-Registrierung eine Schweizer Identität verlangt (Art. 47 Abs. 3 VGS).
Was darf gespielt werden? Nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste; eine eigene Esports-Sektion fehlt. Wettbewerbe mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer eine Wette auf einen Markt platzieren will, der nicht auf der Liste steht, kann das bei Sporttip und Jouez Sport nicht tun.
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine spezifische Beschränkung für Live-Märkte, sondern überlässt die Auswahl der Gespa-Liste. Cash Out ist im Gesetz nicht geregelt und ist eine Funktion des Veranstalters. Sporttip bietet Cash Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten an, vollständiger Cash-Out, nicht garantiert pro Markt – wer darauf wettet, sollte die Bedingungen im Wettschein prüfen.
Was die Werbung angeht: Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Für den Spieler gilt: Wer einen Bonus oder eine «Gratiswette» auf einer Plattform sieht, die nicht Swisslos oder Loterie Romande ist, sieht verbotene Werbung – und die Plattform agiert ohne Schweizer Recht.
Die Werbung zeigt auch, warum die Gespa überhaupt prüft: Werbung für unerlaubte Plattformen ist in der Schweiz sichtbar; die Gespa kann die Domain blockieren lassen, aber sie kann die Werbung nicht in jedem Werbekanal stoppen. Wer auf eine Werbung klickt, landet möglicherweise auf einer Plattform, die morgen blockiert ist.
Für die Zahlung: Gewinne und Saldi werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht; Spielern darf kein Kredit gewährt werden (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und in den Teilnahmebedingungen geregelt. Die Schweiz hat kein Zahlungs-Blockier-Tool gegen nicht bewilligte Wettplattformen – wer mit Karte oder Bank auf eine ausländische Plattform zahlt, hat keine Sperre zu erwarten, die der Zahlungsverkehr selbst vornimmt. Die Sperre erfolgt an der Domain durch den Telekomanbieter, nicht an der Zahlung durch die Bank.
Offshore: Was die ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Art. 4 BGS ist klar: «Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.» Eine ausländische Plattform, die in Curaçaçaş eine Lizenz hat und in der Schweiz Schweizer Kunden wirbt, hat damit in der Schweiz keine Bewilligung und kann strafrechtlich belangt werden.
Wer dort spielt, ist nicht strafbar – das Bundesgericht hat das mehrfach bestätigt. Aber: Wer dort spielt, hat keinen schweizerischen Rekursweg, keine Aufsicht, keinen Schutz. Die Plattform kann die Geschäftsbedingungen einseitig ändern, Auszahlungen verzögern oder verweigern, Konten einfrieren. Wer dort gewinnt, muss zivilrechtlich im Ausland klagen, falls überhaupt möglich. Das ist das Risiko der ausländischen Plattform.
Die Steuerfolgen hat die Rechtslage geklärt: ausländische Gewinne sind nach der Thurgauer Praxis voll steuerbar. Aber das ist nur ein Teil der Folgen. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, kann sein Geld verlieren, ohne dass die Schweiz eingreift. Wer auf einer Schweizer Plattform spielt, hat eine Aufsicht, die dem Spielist ein Mindestmass an Fairness garantiert. Die ausländische Lizenz ist also kein Sicherheitszertifikat – sie ist eine Geschäftsbeziehung in einem anderen Rechtsraum, mit den entsprechenden Folgen bei Streit.
Die Sperrliste der Gespa zeigt, dass das Problem real ist: am Ende von 2025 standen 671 Domains auf der Liste, jeder neue Domain-Hopping-Versuch wird ergänzt. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, kann morgen mit einer unerreichbaren Domain konfrontiert sein – sein Geld liegt bei der ausländischen Gesellschaft, die Schweizer Seite hat keine Handhabe.
Für die Werbung: Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz. Wer auf einer Werbung für eine ausländische Plattform klickt, hat damit noch keinen Straftatbestand erfüllt – aber die Werbung selbst ist rechtswidrig. Wer eine solche Werbung schaltet, kann mit bis zu CHF 500’000 Busse bestraft werden.
Die ehrliche Gegenüberstellung: Lizenziert in der Schweiz bedeutet voller Schutz, aber eingeschränkter Markt (zwei Veranstalter, geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, Wohnsitz im Vertragsgebiet, Verlustlimiten, Identitätsprüfung). Offshore bedeutet voller Markt, aber kein Schutz, keine Aufsicht, volle Steuerbarkeit und mögliche DNS-Sperre. Keine Seite ist «die sichere Wahl» per Definition – die eine Seite ist kontrolliert und eingeschränkt, die andere Seite ist unbeschränkt und ungeschützt.
Wer wo spielt: Eine Entscheidungshilfe
Wer in der Deutschschweiz wohnt und Sportwetten legal spielen will, geht zu Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, geht zu Jouez Sport. Wer in Liechtenstein wohnt, geht zu Sporttip. Wer in keinem dieser Gebiete wohnt, kann in der Schweiz offiziell nicht spielen.
Wer dennoch eine andere Plattform nutzt, hat drei Optionen: erstens, den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren und die volle Einkommenssteuer zahlen – das ist die regelkonforme Option, aber rechtlich ist das Spielen selbst problematisch. Zweitens, auf eine ausländische Plattform verzichten – das ist die sichere Option. Drittens, das Risiko der ausländischen Plattform tragen – kein Schutz, keine Aufsicht, mögliche DNS-Sperre.
Wer mit kleinen Einsätzen spielt (unter CHF 100 pro Wette), hat mit keiner Freibetrag-Frage zu tun. Wer mit mittleren Einsätzen spielt (CHF 100 bis CHF 1’000 pro Wette, was bei Sporttip bereits das Maximum ist), kann ebenfalls unter dem Freibetrag bleiben, solange die Auszahlung im niedrigen sechsstelligen Bereich bleibt. Nur wer mit hohen Auszahlungen rechnet (CHF 1 Mio. und mehr), muss sich mit dem Freibetrag beschäftigen – und dann am besten vorher, nicht erst nach dem Gewinn.
Wer die Verlustlimite noch nicht gesetzt hat, sollte das tun. Wer sie gesetzt hat und sie erhöhen will, muss 72 Stunden warten – das ist ein Schutz, kein Hindernis. Wer eine Spielsperre in Betracht zieht, kann sie selbst setzen, produktbezogen, schweizweit registriert. Wer sie hat, sollte sich nicht selbst freischalten wollen.
Wer unsicher ist, ob eine bestimmte Wette steuerfrei ist, kann die Frage in drei Schritten prüfen: erstens, ist der Anbieter Swisslos oder Loterie Romande? Wenn nein, ist die Antwort wahrscheinlich «nein, voll steuerbar». Wenn ja, zweitens, wie hoch ist die Auszahlung einer einzelnen Wette? Wenn unter dem Freibetrag, ist die Antwort «ja, steuerfrei». Wenn über dem Freibetrag, ist die Antwort «teilweise steuerbar, mit Verrechnungssteuer und Erklärungspflicht». Drittens, im Kanton: was sagt die kantonale Steuerverwaltung? Weil die kantonalen Freibeträge vom Bundeswert abweichen können, ist die letzte Frage die kantonsspezifische.
Häufige Fragen zu Gewinnen aus Sportwetten in der Schweiz
Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?
Ja, solange die Auszahlung einer einzelnen Wette unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Für die direkte Bundessteuer liegt der Freibetrag ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Einsätze sind nie steuerbar. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Jahr.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?
Der Bundesfreibetrag wird jährlich angepasst und lag 2025 bei CHF 1’070’400, ab 2026 bei CHF 1’071’000. Die Kantone legen eigene Freibeträge für die Staats- und Gemeindesteuern fest, die vom Bundeswert abweichen können. Die ESTV-Übersicht für 2024 weist Werte zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600 aus. Wer den genauen Wert für seinen Kanton braucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?
Nur der Teil über dem Freibetrag ist steuerbar. Bei einer Auszahlung von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 200’000 steuerbar. Swisslos oder Loterie Romande zieht 35 % Verrechnungssteuer direkt ein und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Mit der Steuererklärung holt der Spieler die Verrechnungssteuer zurück und zahlt gleichzeitig die reguläre Einkommenssteuer auf den steuerbaren Anteil.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?
Nein. Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Wirkung, der Freibetrag greift nicht. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Andere Kantone handhaben das ähnlich, aber die Auskunft gibt die zuständige kantonale Steuerverwaltung. Wer auf einer Offshore-Plattform spielt, sollte jeden Gewinn deklarieren.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Nein. Einsätze sind in der Schweiz nicht steuerbar. Es gibt keine Wettsteuer, keine Einsatzobergrenze und keine Abgabe auf den Wetteinsatz. Was es gibt, ist die Spielsuchtabgabe von 0.5 % des Bruttospielertrags, die Swisslos und Loterie Romande abführen – die trifft den Spieler nicht direkt, sondern fliesst in die Prävention.
Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?
Ja, bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 (2024) oder CHF 5’400 (2025), höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Im Kanton Thurgau gilt bei den Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 %, höchstens CHF 5’000. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, kann die Einsätze gleichzeitig abziehen – aber nur bis zu den Höchstbeträgen und nur, soweit Gewinne erzielt wurden.
Erstellt vom Redaktionsteam „Skiwetten”.