5 Euro Einzahlung Sportwetten in der Schweiz: was eine kleine Einzahlung wirklich kostet
Wer in der Schweiz nach Sportwetten mit einer Einzahlung von fünf Euro sucht, stösst zuerst auf eine harte Tatsache: Die beiden einzigen Anbieter mit einer Schweizer Bewilligung rechnen in Franken, nicht in Euro, und ihre Mindestbeträge beginnen über fünf Euro. Was als «5 Euro Einzahlung Sportwetten» beworben wird, ist fast immer ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, mit anderem Spielerschutz, anderer Steuerbehandlung und ohne Schweizer Rekursweg. Die folgende Übersicht beleuchtet die schweizerische Ausgangslage, das Zahlungs- und Limitsystem der beiden bewilligten Veranstalter, was Freiwetten ohne Einzahlung in der Schweiz tatsächlich bedeuten, und wo ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich stehen.

Stand: 20 Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Swisslos) und Jouez Sport (Loterie Romande).
Inhaltsverzeichnis
- Was eine kleine Einzahlung beim Sportwetten in der Schweiz wirklich heisst
- Die Rechtslage: warum fünf Euro ohne Schweizer Bewilligung kein gutes Geschäft sind
- Spielerschutz in der Schweiz: Limiten, Sperre und Verlustgrenzen
- Freiwetten und Bonus: was Versprechen wirklich kosten
- Zahlungen und Auszahlung: Wege, Fristen und Kosten
- Wettprogramm, Quoten und Cash-Out
- Besteuerung: warum Schweizer Gewinne steuerfrei sind, ausländische nicht
- Die Marge: warum die Quote nie ganz fair ist
- Vergleich der Anbieter: wer eine Bewilligung hat und wer nicht
- Anbieter im Detail
- Häufige Fragen
Was eine kleine Einzahlung beim Sportwetten in der Schweiz wirklich heisst
Der Mindestbetrag liegt in Franken, nicht in Euro
Die Vorstellung «fünf Euro einzahlen und sofort wetten» trifft im schweizerischen Markt auf zwei Hindernisse. Erstens arbeiten die bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande ausschliesslich in CHF. Zweitens liegt der tiefste Betrag, mit dem sich ein Spielerkonto bei den bewilligten Anbietern überhaupt aufladen lässt, höher als fünf Euro. Bei Swisslos beträgt der Mindestbetrag für einen Wallet-Kauf CHF 20, und auch das ist die Untergrenze — das einzelne Wett-Ticket bei Sporttip beginnt zwar bereits bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, aber dieses eine Ticket finanziert sich aus einem vorgängig aufgeladenen Spielguthaben.

Für jemanden, der mit kleinen Beträgen einsteigen will, bedeutet das: Der Einstieg kostet bei einem bewilligten Anbieter mindestens CHF 20 für die Wallet-Aufladung, danach sind Wetten ab CHF 1 möglich. Wer wirklich mit fünf Franken oder fünf Euro starten will, hat bei Swisslos und Loterie Romande keine Möglichkeit dazu — und genau in diese Lücke drängen ausländische Anbieter, die mit «5 Euro Mindesteinzahlung» werben, ohne in der Schweiz eine Bewilligung zu besitzen.
Warum ein tiefer Mindestbetrag nichts über die Seriosität aussagt
Ein niedriger Einstiegsbetrag ist ein Marketing-Argument, kein Qualitätsmerkmal. Die entscheidenden Fragen lauten: Wer ist der Veranstalter, unter welcher Aufsicht steht er, welche Schutzmechanismen greifen, und welches Recht gilt im Streitfall. Eine Einzahlung von fünf Euro bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet, dass die Spielsucht-Limiten, das Schweizer Sperrregister, die Auszahlung auf ein Schweizer Konto und der Schutz durch die Gespa nicht greifen. Der Anbieter muss sich an keine Schweizer Spielregeln halten, keine Verlustlimiten durchsetzen und kein Sperrregister abfragen.
Die umgekehrte Lesart gilt ebenso: Eine Einzahlung von CHF 20 bei Swisslos heisst nicht, dass CHF 20 der «normale» Betrag für Schweizer Wettende ist. Es ist die technische Untergrenze des Zahlungsflusses. Wer in der Schweiz Sportwetten spielt, hat de facto nur zwei legale Gegenstellen, und beide verlangen mindestens CHF 20 für die Wallet-Aufladung. Wer tiefer einsteigen will, weicht entweder auf ausländische Anbieter aus — mit allen Konsequenzen für Schutz und Steuer — oder er spielt nicht.
Die zwei Schweizer Veranstalter und ihre Gebiete
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) begrenzt die Zahl der Veranstalter für Sportwetten als Grossspiel auf zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide besitzen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS ausschliesslich in der Schweiz.
Die Gebiete sind klar getrennt: Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Spielerkonto eröffnen, in Liechtenstein aber nur, sofern die Person volljährig ist und die Voraussetzungen des Schweizer Geldspielrechts erfüllt. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei der Loterie Romande ist nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone möglich, und pro Person ist nur ein Konto zugelassen.
Diese geografische Aufteilung ist nicht ein Detail des Marketings, sondern eine Folge des interkantonalen Konkordats: Die Kantone haben sich 2019 in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) auf zwei Veranstalter geeinigt, und beide decken genau ihr Hoheitsgebiet ab. Wer im einen Gebiet wohnt, hat nur den Veranstalter des eigenen Gebiets als bewilligten Anbieter.
Die Rechtslage: warum fünf Euro ohne Schweizer Bewilligung kein gutes Geschäft sind
Nur zwei Veranstalter haben in der Schweiz eine Bewilligung
Die Aussage, dass in der Schweiz nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten dürfen, ist im Geldspielgesetz begründet. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS). Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz. Wer ohne diese Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar — bei gewerbsmässigem Betrieb drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Für Spielende hat das zwei Konsequenzen. Erstens: Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa führt keine Positivliste von Buchmachern, sondern eine Sperrliste geblockter ausländischer Domains. Zweitens: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Rekursweg. Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und die Gespa schützt weder Spielerguthaben noch Daten.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist
Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland, Anjouan, Tobique — hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung. Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung eine in der Schweiz fehlende Bewilligung nicht ersetzt. Das heisst nicht, dass ausländische Anbieter «illegale Spieler» anziehen wollen; sie operieren in einer Grauzone, in der ihre Lizenz in ihrem Heimatland gilt, in der Schweiz aber nicht.
Die Folgen für jemanden, der dort spielt: Die Spielsucht-Limiten, die das Schweizer Recht vorschreibt, greifen dort nicht. Das Schweizer Sperrregister wird dort nicht abgefragt — wer sich in der Schweiz freiwillig sperren lässt, kann bei einem ausländischen Anbieter weiterspielen, weil dieser nicht am Sperrregister angeschlossen ist. Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto, das der Anbieter akzeptiert — bei ausländischen Anbietern können das Kreditkarten, E-Wallets oder Kryptowährungen sein, ohne dass die Regel «nur auf ein Konto im eigenen Namen» greift. Im Streitfall gilt das Recht des Lizenzlandes, nicht schweizerisches Recht.
Die Sperrliste: was die Gespa blockt
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blocken. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 publiziert; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa aktualisiert die Liste laufend, und gesperrte Domains werden oft innert Stunden durch neue ersetzt — ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Gespa explizit als «Domain-Hopping» bezeichnet und in dem sie Marken wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele nennt.
Für Spielende heisst das: Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein. Die Sperre ist nicht trivial — wer in der Schweiz surft, kann die gesperrte Domain in der Regel nicht ohne weiteres aufrufen, auch nicht über gängige Suchmaschinen. VPN-Lösungen existieren, bewegen den Spielenden aber in eine Grauzone: Sie umgehen eine staatliche Sperre, die aus dem Schutzgedanken des BGS heraus entstanden ist.
Werbung und Bonus: warum «5 Euro Bonus» in der Schweiz problematisch ist
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). «5 Euro Bonus»-Werbung auf Schweizer Werbeplätzen ist also nicht einfach aggressive Vermarktung, sondern ein Verstoss gegen schweizerisches Recht, wenn der beworbene Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat. Ausländische Anbieter, die in der Schweiz mit «5 Euro Mindesteinzahlung» werben, halten sich formal an das Recht ihrer Lizenzländer; die Werbung selbst richtet sich aber an Schweizer Spielende, und genau diese Zielgruppenansprache ist in der Schweiz strafbar.
Kostenlose Spiele und Gratisguthaben — also das, was im Markt oft als «Freiwette» oder «Gratiswette» bezeichnet wird — brauchen bei den bewilligten Schweizer Anbietern die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist eine kleine Zahl im Verhältnis zu dem, was ausländische Anbieter an Promo-Aktionen fahren. Wer in der Schweiz «Freiwetten ohne Einzahlung» sucht, findet sie bei den bewilligten Anbietern kaum, bei ausländischen oft — aber jeweils unter anderen rechtlichen Bedingungen.
Spielerschutz in der Schweiz: Limiten, Sperre und Verlustgrenzen
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Bevor jemand in der Schweiz erstmals an Sporttip teilnimmt, muss die Person Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für 30 Tage beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Diese Limiten sind nicht Höchstwerte, die der Anbieter setzt, sondern Selbstbeschränkungen, die der Spielende festlegt. Die Pflicht des Anbieters besteht darin, die Limite technisch durchzusetzen — wer CHF 9’999 als 30-Tage-Limite setzt, kann in diesem Zeitraum nicht mehr verlieren, auch wenn das Spielerkonto noch Guthaben hätte. Wer die Limite erhöhen will, muss 72 Stunden warten; das ist eine Schutzfunktion, die verhindern soll, dass jemand in einer Verlustphase spontan die Limite hochsetzt und weiter spielt. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen die längere Frist von 72 Stunden an, was für den Spielenden mehr Schutz bedeutet.
Die Spielsperre: drei Monate Mindestdauer
Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und die Aufhebung erfolgt nur unter Mitwirkung einer Fachstelle.
Was das praktisch heisst: Wer sich selbst sperrt, kann die Sperre nicht «zurücknehmen», wenn die Emotion abkühlt. Die drei Monate sind eine bewusste Sperre, die das impulsive Zurücksetzen verhindert. Wer wirklich nicht mehr spielen will, kann eine unbefristete Sperre setzen — die lässt sich nur über die Fachstelle und nach eingehender Prüfung wieder aufheben. Das ist ein deutlicher Unterschied zu vielen ausländischen Anbietern, bei denen eine Selbstausschluss-Funktion oft per Mausklick rückgängig gemacht werden kann.
Was im Konkursfall passiert (und was nicht)
Im schweizerischen Modell fliesst der Reinertrag der bewilligten Veranstalter in gemeinnützige Zwecke der Kantone (Art. 125 BGS). Das heisst nicht, dass Spielerguthaben ohne Schutz wären — Swisslos und Loterie Romande sind öffentlich-rechtlich organisierte Genossenschaften, und das Spielerguthaben auf dem Wallet ist treuhänderisch gehalten. Aber es ist kein Einlagensicherungssystem im bankenüblichen Sinn. Bei einem Konkurs eines ausländischen Anbieters ohne Schweizer Bewilligung ist das Spielerguthaben in der Regel Teil der Konkursmasse und kann verloren sein, bevor irgendein Gericht entscheidet.
Freiwetten und Bonus: was Versprechen wirklich kosten
«5 Euro Freiwette ohne Einzahlung» in der Schweiz
Wer nach «5 Euro Freiwette ohne Einzahlung» oder «5 Euro Gratiswette ohne Einzahlung» sucht, stösst auf einen schmalen Markt in der Schweiz. Die bewilligten Anbieter führen solche Aktionen nur in beschränktem Mass und mit vorgängiger Gespa-Genehmigung. Beispiel: Die Loterie Romande hat die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen durchgeführt — wer an einem National-League-Spieltag den verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Diese Aktionen sind nicht das, was im Markt oft als «Freiwette» beworben wird. Bei einer echten Freiwette erhält der Spielende einen Wetteinsatz, der bei einem Gewinn ausbezahlt wird, wobei der ursprüngliche Einsatz oft nicht zurückgegeben wird. Im Schweizer Modell sind Gratisspielguthaben aus Promotionen in der Regel nicht auszahlbar — sie können eingesetzt werden, Gewinne daraus sind auszahlbar, das ursprüngliche Guthaben aber nicht. Das steht explizit in den Bedingungen: «Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.»
Warum «ohne Einzahlung» oft mehr kostet als es bringt
Bei ausländischen Anbietern, die «5 Euro Freiwette ohne Einzahlung» anbieten, lohnt sich ein Blick in die Kleingedruckten. Eine Freiwette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, ist im Marktwert weniger wert als der Nominalbetrag suggeriert. Wer eine 5-Euro-Freiwette auf eine Quote von 3.00 setzt, gewinnt im Erfolgsfall 5 × (3.00 − 1) = CHF 10, nicht 5 × 3.00 = CHF 15. Das ist der Marktstandard, und ein versierter Spielender rechnet die «Freiwette» gegen den entgangenen Einsatz auf.
Hinzu kommen Bedingungen, die eine Freiwette schnell entwertet: Mindestquoten, die erreicht werden müssen, Märkte, die ausgeschlossen sind, Fristen, innert denen die Wette platziert sein muss, und caps, die den Gewinn aus der Freiwette begrenzen. Wer all das ignoriert und nur die «5 Euro gratis» liest, spielt am Ende mit einem effektiven Einsatz von mehr als fünf Euro, weil die Frist verpasst wurde, der Markt ausgeschlossen war oder der Gewinn gedeckelt ist. Bei Schweizer Anbietern gibt es diese Aktionen kaum, und wenn doch, dann unter klaren Bedingungen und mit einer vorgängigen Gespa-Genehmigung.
Der Sporttip-Kombiboost: was er taugt
Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost, der nur online gilt (Prematch, Live, Systemwetten) und mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist keine Freiwette, sondern ein Bonus auf den Nettogewinn — wer vier Wetten à 1.50 kombiniert und gewinnt, erhält 5 % obendrauf. Wer fünfzehn Wetten kombiniert, verdoppelt seinen Nettogewinn. Die Bedingung «Mindestquote 1.50 pro Voraussage» bedeutet, dass die Wetten nicht beliebig sicher sein dürfen — eine Quote von 1.20 zählt nicht. Und die Limite auf Einsatz und Gewinn bedeutet, dass ein High-Roller mit grossen Einsätzen nicht den vollen Boost abschöpft. Für kleine Einsätze und gelegentliche Kombiwetten ist der Boost ein angemessener Zusatz, kein Lockvogel.
Zahlungen und Auszahlung: Wege, Fristen und Kosten
Aufladen des Spielguthabens
Bei Swisslos kann Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet per Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein gekauft werden. Der Mindestbetrag für einen Online-Kauf beträgt CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Zusätzlich bietet die Loterie Romande Prepaid-Tickets für ihr Angebot zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 an, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen.
Wer in der Schweiz mit kleinen Beträgen einsteigen will, kommt also nicht unter CHF 20 weg — das ist die Untergrenze für jede Wallet-Aufladung. Wer einen Prepaid-Ticket der Loterie Romande kauft, muss den vollen Betrag in einem Mal dem Wallet gutschreiben lassen; eine Aufteilung in mehrere Wetten erfolgt dann durch das Wallet-Guthaben. Bei Swisslos gibt es diese Prepaid-Variante nicht im selben Format; dort ist die Aufladung primär online oder per Einzahlungsschein.
Zahlungsarten: PostFinance und Co.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche weiteren Zahlungsarten Swisslos akzeptiert, ergibt sich aus den Online-Bedingungen; die Palette umfasst in der Regel Bankkarten (Debit), PostFinance und teilweise Twint.
Die Loterie Romande akzeptiert in ihrem Online-System die üblichen Bankzahlungen und teilweise Twint. Welche Kartenmarken genau akzeptiert werden, variiert und ist in den Spielbedingungen festgehalten. Wichtig: Bei beiden Anbietern erfolgt die Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen. Kryptowährungen, E-Wallets auf Drittnamen oder ausländische Konten ohne Schweizer IBAN werden nicht bedient.
Auszahlung: Fristen und Kosten
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Loterie Romande folgt einem ähnlichen Muster: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Bei physischen Wettscheinen, die in einer Verkaufsstelle eingelöst werden, gilt: Bis CHF 200 Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung in jeder Verkaufsstelle, bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000.
Gewinne nicht geltend gemacht = verfallen
Eine Bedingung, die im Alltag leicht übersehen wird: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer einen Gewinn also nicht aktiv einfordert — etwa, weil er das Spielkonto längere Zeit nicht geöffnet hat —, verliert den Anspruch nach einem halben Jahr. Bei einer Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung bleiben 10 Tage ab Erhalt der Verfügung, innert denen ein eingeschriebener Brief an Swisslos zu richten ist.
Das ist kein Kuriosum, sondern ein konkreter Verlusttatbestand. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und gelegentlich einen Gewinn von CHF 50 nicht direkt wieder verspielt, sollte das Wallet regelmässig prüfen. Nach 26 Wochen ist der Gewinn weg, und das Geld fliesst in den gemeinnützigen Zweck der Swisslos.
Wettprogramm, Quoten und Cash-Out
Was gewettet werden darf
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden. Das schliesst Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows aus. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenso. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie erlaubt.
Was auf der Liste fehlt: Eckbälle, Kartenmärkte und ein Esports-Bereich. Wer auf Eckbälle wetten will, kann das bei einem Schweizer Anbieter nicht. Wer auf Esports wetten will, ebenfalls nicht. Bei ausländischen Anbietern sind diese Märkte oft verfügbar — aber ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und mit anderer Rechtslage.
Einsatzlimiten bei Sporttip
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für die Loterie Romande sind die Einsatzlimiten in deren Reglement festgehalten und im Vergleich zu internationalen Anbietern eher zurückhaltend.
Für jemanden, der mit kleinen Beträgen einsteigen will, sind die CHF 1 Mindesteinsatz bei Sporttip praktisch. Wer mit fünf Euro fünf Wetten setzen will, kann das tun — vorausgesetzt, er hat vorher mindestens CHF 20 auf das Wallet geladen. Wer mit Systemwetten höhere Gewinne sucht, kann bis CHF 10’000 setzen, was im Schweizer Markt die Obergrenze ist.
Cash-Out bei Sporttip
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es funktioniert nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei Nicht-Ausführung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Das ist eine wichtige Information für jeden, der Cash-Out als «Sicherheitsnetz» versteht: Der Betrag ist nicht der Gewinn, den die Wette bei Ausgang hätte, sondern ein reduzierter Betrag, den Swisslos in Echtzeit berechnet und anbietet. Wer bei einem zwischenzeitlichen 2:0 die Wette vorzeitig auszahlt, bekommt nicht den vollen Gewinn, sondern den von Swisslos festgelegten Cash-Out-Wert, der tiefer liegt.
Livewetten: was die Quote 1.00 bedeutet
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Diese Quote-1.00-Regel ist die schärfste Waffe gegen verspätet platzierte Wetten. Wer auf das Ereignis wettet, nachdem es bereits entschieden ist, gewinnt nur den Einsatz zurück. Das schützt Swisslos davor, dass Spielende auf bereits feststehende Ergebnisse wetten, und es schützt das Quotenniveau der Livewetten insgesamt.
Reguläre Spielzeit und Bet-Builder
Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Halbzeit» oder «nächste Verlängerung» wettet, achtet darauf, ob die Wette die reguläre Spielzeit, die Verlängerung oder den Penaltyschiessen betrifft — ein häufiger Fehler bei Kombiwetten.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine Schutzklausel zugunsten von Swisslos; für den Spielenden heisst es: Bei abhängigen Märkten den Bet-Builder benutzen, nicht manuell kombinieren.
Besteuerung: warum Schweizer Gewinne steuerfrei sind, ausländische nicht
Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport
Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bund legt den Freibetrag fest: ab dem 1. Januar 2026 liegt er bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Die Kantone setzen ihre eigenen Freibeträge, und diese unterscheiden sich von Kanton zu Kanton — wer seinen kantonalen Freibetrag wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Für die grosse Mehrheit der Spielenden heisst das: Keine Einkommensteuer auf Wettgewinnen, keine Verrechnungssteuer, kein Aufwand in der Steuererklärung. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und gelegentlich einen Gewinn von einigen Hundert Franken einfährt, ist steuerlich nicht betroffen.
Liegt ein Gewinn über dem Freibetrag, behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer direkt ein. Der Spielende kann diese Verrechnungssteuer in der Steuererklärung deklarieren und zurückfordern — die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungsabgabe, keine definitive Steuer. Wer einen Gewinn von CHF 1’200’000 hat, bekommt 35 % davon (CHF 420’000) bei der nächsten Steuerveranlagung zurück, sofern das übrige Einkommen die Progression nicht übermässig nach oben treibt.
Gewinne ausländischer Anbieter
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil der Veranstalter nicht in der Schweiz quellensteuerpflichtig ist. Die kantonale Steuerpraxis behandelt diese Gewinne jedoch unterschiedlich. Thurgau zum Beispiel besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Andere Kantone haben andere Praxen, und einige sehen ausländische Wettgewinne als steuerfrei an, sofern der Freibetrag nicht überschritten ist.
Die ehrliche Antwort lautet: «je nach Kanton». Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und einen nennenswerten Gewinn erzielt, fragt vor der Steuererklärung den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine pauschale Aussage, dass ausländische Gewinne «steuerfrei» oder «immer steuerpflichtig» seien, ist falsch.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer
Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz — die berühmte «5 % Wettsteuer», die in Deutschland erhoben wird, kennt das Schweizer Recht nicht. Was als «Wettsteuer» in Medien manchmal auftaucht, ist die ausländische Besteuerung, die bei Schweizer Gewinnen nicht zur Anwendung kommt. Bei Schweizer Anbietern wird kein zusätzlicher Betrag vom Einsatz abgezogen, und die Quote, die Swisslos oder die Loterie Romande anbieten, ist die Quote, die der Spielende sieht.
Die Marge: warum die Quote nie ganz fair ist
Was die Marge bedeutet
Die Marge eines Marktes ist der Anteil jedes Einsatzes, den der Buchmacher nicht als Gewinn auszahlt, sondern als Marge einbehält. Die Auszahlungsquote (auch Quotenschlüssel) ist das Gegenstück: 1 − Marge. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + 1/Quote₃); bei einem Zwei-Wege-Markt entsprechend mit nur zwei Quoten.
Beispiel: Ein Fussballspiel bietet Quote 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden, 3.60 für Auswärtssieg. Die Summe der Kehrwerte ist 1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60 = 0.4762 + 0.2941 + 0.2778 = 1.0481. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ 1.0481 = 0.9541, also 95.41 %. Die Marge beträgt 100 % − 95.41 % = 4.59 %. Auf 100 Franken Einsatz zahlt der Markt im statistischen Mittel 95.41 Franken aus, der Rest ist Marge.
Warum die Marge für kleine Wetten wichtig ist
Bei einem Markt mit 4.59 % Marge verliert ein Spielender, der zufällige Wetten ohne Kenntnis platziert, statistisch 4.59 % seines Einsatzes — über viele Wetten. Bei einem Markt mit 8 % Marge verliert er 8 %. Die Marge ist also die «Grundsteuer», die jeder Wette innewohnt, und sie ist unabhängig davon, ob der Spielende fünf Franken oder 5’000 Franken setzt.
Für jemanden, der mit kleinen Beträgen einsteigt, ist die Marge aus zwei Gründen relevant. Erstens: Bei kleinen Einsätzen relativieren sich die Auszahlungsgebühren (3 % ab der dritten Auszahlung bei Swisslos) stärker, weil sie auf den gleichen Bruttobetrag erhoben werden. Zweitens: Die psychologische Schwelle, eine Wette zu platzieren, ist bei kleinen Einsätzen tiefer — wer mit fünf Franken «einfach so» auf einen Fussballmatch wettet, nimmt eher einen schlechten Markt mit hoher Marge, als wenn er 500 Franken setzt und die Quote prüft.
Wo die Marge nicht steht
Die Marge eines Marktes wird von den Anbietern nicht offensiv kommuniziert. Wer die Marge eines konkreten Marktes wissen will, muss sie selbst aus den Quoten berechnen. Bei Sporttip und Jouez Sport sind die Quoten öffentlich, und die Marge lässt sich vor jeder Wette nachrechnen. Bei ausländischen Anbietern gilt dasselbe — die Quote steht im Wettschein, die Marge ist nicht ausgewiesen. Wer regelmässig spielt, vergleicht die Margen der Märkte, auf die er wettet; die Spanne zwischen 3 % und 8 % Marge macht über ein Jahr einen erheblichen Unterschied im Ergebnis.
Vergleich der Anbieter: wer eine Bewilligung hat und wer nicht
Bewilligte Schweizer Anbieter
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Status |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; einer der zwei bewilligten Veranstalter |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; einer der zwei bewilligten Veranstalter |
Beide sind nach dem Geldspielgesetz bewilligt, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, beide haben die Pflicht, Verlustlimiten durchzusetzen, das Sperrregister zu konsultieren und Gewinne auf ein Konto im eigenen Namen auszuzahlen. Beide unterscheiden sich geografisch: Swisslos für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Status |
|---|---|---|
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Drittquellen Tobique (Kanada); hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert; hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
Diese acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz — wo auch immer sie ausgestellt wurde — hat in der Schweiz keine Rechtskraft. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, setzen keine Schweizer Verlustlimiten durch und zahlen nicht zwingend auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen aus. Im Streitfall gilt ausländisches Recht.
Was die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anders machen
Die acht ausländischen Anbieter werben in der Regel mit tiefen Mindesteinzahlungen, häufig akzeptiert in Euro, teilweise in Kryptowährungen, mit «Freiwetten ohne Einzahlung» und mit Bonusangeboten, die nach Höhe und Frequenz über das hinausgehen, was die Gespa bewilligt. Genau diese Werbung ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten; die Sperrliste der Gespa versucht, die Erreichbarkeit dieser Domains zu unterbinden, ersetzt sie aber laufend durch neue.
Für jemanden, der in der Schweiz lebt und dort spielt, ist die Frage nicht «welcher Anbieter hat die besseren Quoten», sondern «was geschieht, wenn der Anbieter blockiert wird, wenn eine Auszahlung nicht kommt oder wenn die Spielsucht-Sperre in der Schweiz nicht greift». Bei einem bewilligten Anbieter sind diese Fragen geregelt; bei einem nicht bewilligten Anbieter sind sie es nicht.
Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Wer in den Deutschschweizer Kantonen, in Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist volljährig und nicht gesperrt, kann ein Online-Spielerkonto eröffnen — eine Person pro Konto, Identitätsprüfung per Ausweis-Upload.
Die Mindestaufladung des Wallets beträgt CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, das Wallet selbst kann maximal CHF 9’999 halten. Die einzelne Wette beginnt bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Vor der ersten Wette setzt der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.
Die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und zwar zweimal pro 365 Tage kostenlos, danach mit einer Kommission von 3 %. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur online, nur als vollständiges Cash-Out. Der Sporttip-Kombiboost bringt 5 % bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier bis fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50.
Was den Anbieter auszeichnet: die einzige legale Adresse für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein, mit voller Gespa-Aufsicht, Schweizer Sperrregister-Anschluss und Auszahlung auf Schweizer Konten. Wer dort spielt, hat den vollständigen Schutz des Schweizer Geldspielrechts. Wer eine kleine Einzahlung sucht, zahlt mindestens CHF 20, kann aber Wetten ab CHF 1 platzieren.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande bedient mit ihrem Produkt Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone und eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite); in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Die Einzahlung auf das Spielerkonto ist auf CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert, das maximale Wallet-Guthaben liegt bei CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Physische Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000.
Was den Anbieter auszeichnet: die einzige legale Adresse für die Westschweiz, mit demselben Schutzrahmen wie Swisslos. Im Vergleich zu Sporttip ist das Angebot eher über die Verkaufsstellen verankert, was für Spielende ohne Smartphone oder mit Vorliebe für den Wettschein an der Kasse relevant ist. Wer in der Westschweiz lebt, hat keine andere legale Option.
BetAlright, Funbet, X3Bet, BC.Game, IviBet, Rollbit, Duelbits, 22Bet
Diese acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Sie operieren mit Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen oder ohne dokumentierte Lizenz, und ihre Angebote richten sich an einen internationalen Markt. In der Schweiz sind sie über die Gespa-Sperrliste grundsätzlich blockierbar; ob eine konkrete Domain gerade blockiert ist, lässt sich auf der Liste der Gespa prüfen.
Was sie gemeinsam haben: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Pflicht zur Durchsetzung der Schweizer Verlustlimiten, keine zwingende Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen, keine Schweizer Aufsicht durch die Gespa. Im Streitfall gilt das Recht der Lizenzjurisdiktion oder das Recht des Firmensitzes, nicht schweizerisches Recht. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zur Gespa-Beschwerdestelle und kann sich nicht auf das BGS berufen.
Was sie unterscheidet: Die Spanne reicht von Marken mit langer Marktpräsenz und mehreren Drittland-Lizenzen bis zu Marken ohne dokumentierte Lizenz, die sich auf Krypto-Sportwetten spezialisiert haben. Wer aus dieser Gruppe wählt, sollte vor der Einzahlung die Lizenz prüfen, die Auszahlungsbedingungen lesen und die Verfügbarkeit der eigenen Zahlungsmittel in der Schweiz klären. Die Sperrliste der Gespa kann eine heute erreichbare Domain morgen unerreichbar machen.
Das Urteil zu dieser Gruppe ist nüchtern: Wer in der Schweiz wohnt und dort Sportwetten spielen will, hat mit Swisslos und Loterie Romande zwei Anbieter, die unter Schweizer Recht stehen. Wer trotzdem bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, handelt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens und nimmt die entsprechenden Risiken in Kauf — von der fehlenden Sperrregister-Anbindung bis zur möglichen Beschlagnahmung von Guthaben in einem Strafverfahren gegen den Anbieter.
Häufige Fragen
Weshalb lautet die Einzahlung bei Schweizer Anbietern auf Franken statt auf fünf Euro?
Die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande rechnen ausschliesslich in CHF, weil sie in der Schweiz tätig sind und das Geldspielgesetz keine andere Währung vorsieht. Eine «5-Euro-Einzahlung» ist eine Eigenschaft ausländischer Anbieter, die in Euro oder anderen Währungen operieren. Wer bei einem Schweizer Anbieter spielen will, zahlt in Franken, und die tiefste Aufladung beträgt CHF 20 pro Transaktion.
Welche Mindest- und Höchstbeträge gelten beim Aufladen des Spielguthabens bei den beiden Schweizer Organisatoren?
Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag für einen Online-Wallet-Kauf bei CHF 20, das maximale Wallet-Guthaben bei CHF 9’999, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 Käufe möglich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es ab CHF 20, der einzelne Wetteinsatz bei Sporttip beginnt bereits bei CHF 1.
Welche Limiten müssen gesetzt werden, bevor die erste Wette platziert werden kann?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze für 30 Tage beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande gelten vergleichbare Pflichtlimiten, festgehalten im Réglement Général des jeux.
Wie funktioniert eine Spielsperre, und wie lange dauert es, bis eine freiwillige Sperre aufgehoben werden kann?
Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und die Aufhebung erfolgt nur unter Mitwirkung einer Fachstelle — eine spontane Rücknahme per Mausklick ist nicht möglich.
Was ist eine Marge, und wie wirkt sich diese Marge auf die Quoten aus?
Die Marge ist der Anteil jedes Einsatzes, den der Buchmacher nicht als Gewinn auszahlt. Sie berechnet sich als 100 % minus die Auszahlungsquote, wobei die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …) über alle Ausgänge eines Marktes ist. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95.4 % und eine Marge von rund 4.6 % — der Buchmacher behält im Mittel 4.6 Rappen pro eingesetzten Franken.
Was gilt für die Besteuerung von Gewinnen aus Sporttip und Jouez Sport im Vergleich zu Gewinnen ausländischer Anbieter?
Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport sind bis zum bundesrechtlichen Freibetrag (CHF 1’071’000 ab 1.1.2026) einkommensteuerfrei; die Kantone setzen ihre eigenen Freibeträge, und oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die in der Steuererklärung deklariert und zurückgefordert werden kann. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber je nach Kanton als steuerbares Einkommen behandelt — Thurgau besteuert sie unabhängig vom Betrag, andere Kantone handhaben es grosszügiger. Die ehrliche Antwort lautet «je nach Kanton», weshalb der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die zuverlässige Auskunft gibt.
Verfasst vom Team von „Skiwetten”.